Klasse A

Mindestalter: 24

  • Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum

Einschluss: Klasse AM, A1, A2
Vorbesitz: Kein

Klasse A2

Mindestalter: 18

  • Krafträder mit max. 35kW

Einschluss: Klasse AM, A1
Vorbesitz: Kein

Klasse A1

Mindestalter: 16

  • Krafträder mit max. 125 ccm und max. 11kW

Einschluss: Klasse AM
Vorbesitz: Kein

Klasse AM

Mindestalter: 15

Zweirädrige/dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, max. 50ccm.

Einschluss: Keine
Vorbesitz: Kein

Schlüsselzahl 196

Mindestalter: 25 Jahre

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur einer Ausdehnung der Klasse B, mit der man Kleinkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Leistung fahren darf.

Ein Aufstieg auf A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist NICHT möglich. Die Gültigkeit ist nur im Inland (keiner Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt.)

Einschluss: Kein
Vorbesitz: Klasse B länger als 5 Jahre

MOFA

Mindestalter: 15

  • Mofas (Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h)

Einschluss: Keine
Vorbesitz: Kein

 

FES – Fahreignungsseminar

  • Punkte in Flensburg?
  • Führerschein in Gefahr?

Wer rechtzeitig kommt, kann Punkte abbauen und neue vermeiden!

Man darf nicht mehr als 5 Punkte im Fahreignungsregister verbucht haben.

1. Verkehrspädagogische Teilmaßnahme:
wird von entsprechend qualifizierten Fahrlehrern in unserer Fahrschule durchgeführt

  • Teilnehmerzahl: 1-6
  • Module: 2x 90 Minuten
  • Modul 1 und 2 müssen mindestens eine Woche auseinander liegen

 

2. Verkehrspsychologische Teilmaßnahme:
wird von Verkehrspsychologen durchgeführt. Die Teilnahme kann bei Dipl.-Psych. Sarah Zessin, beim TÜV-Nord, oder der DEKRA erfolgen. Dipl.-Psych. Sarah Zessin besitzt eine Praxis in Recklinghausen und führt die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme des FES-Seminars in Kooperation mit unserer Fahrschule aus. Weitere Informationen finden Sie auf ihrer Internetseite: Praxis Dipl.-Psych Sarah Zessin

  • Teilnehmerzahl: 1 (Einzelseminar)
  • Sitzungen: 2x 75 Minuten
  • Sitzung 2 frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss der Sitzung 1