Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg, gebaut und ausgelegt von max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.

Auch mit Anhänger von mehr als 750kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500kg nicht übersteigt.

Einschluss: Klasse AM, L
Vorbesitz: Kein

Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)

KFZ der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750kg und nicht mehr als 3.500kg des Anhängers.

Einschluss: Keine
Vorbesitz: Klasse B

Klasse B196

Mindestalter: 25 Jahre

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur einer Ausdehnung der Klasse B, mit der man Kleinkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Leistung fahren darf.

Ein Aufstieg auf A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist NICHT möglich. Die Gültigkeit ist nur im Inland (keiner Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt).

Vorbesitz: Klasse B länger als 5 Jahre

ASF

Wer muss teilnehmen?
Alle Personen die von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich aufgefordert worden sind. Das Schreiben ist unbedingt bei der Anmeldung mit vorzulegen.

Wie läuft das Seminar ab?
Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Sitzungen dauern jeweils 135 Minuten und werden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten.

Was passiert, wenn Sie in der von der Behörde gesetzten Frist nicht an diesem Seminar teilnehmen?
Entzug der Fahrerlaubnis

FES – Fahreignungsseminar

  • Punkte in Flensburg?
  • Führerschein in Gefahr?

Wer rechtzeitig kommt, kann Punkte abbauen und neue vermeiden!

Man darf nicht mehr als 5 Punkte im Fahreignungsregister verbucht haben.

1. Verkehrspädagogische Teilmaßnahme:
wird von entsprechend qualifizierten Fahrlehrern in unserer Fahrschule durchgeführt

  • Teilnehmerzahl: 1-6
  • Module: 2x 90 Minuten
  • Modul 1 und 2 müssen mindestens eine Woche auseinander liegen

 

2. Verkehrspsychologische Teilmaßnahme:
wird von Verkehrspsychologen durchgeführt. Die Teilnahme kann bei Dipl.-Psych. Sarah Zessin, beim TÜV-Nord, oder der DEKRA erfolgen. Dipl.-Psych. Sarah Zessin besitzt eine Praxis in Recklinghausen und führt die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme des FES-Seminars in Kooperation mit unserer Fahrschule aus. Weitere Informationen finden Sie auf ihrer Internetseite: Praxis Dipl.-Psych Sarah Zessin

  • Teilnehmerzahl: 1 (Einzelseminar)
  • Sitzungen: 2x 75 Minuten
  • Sitzung 2 frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss der Sitzung 1