Beschleunigte Grundqualifikation für BUS- und LKW Fahrer
Personen und Güterverkehr
Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung, die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist bei der beschleunigten Grundqualifikation nicht erforderlich.
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer
guten körperlichen und geistigen Verfassung - Verhalten in Notfällen und Zwischenfällen
- Sicherheit der Fahrgäste und der Ladung (Fachwissen BUS)
- Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr (Fachwissen BUS)
- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt (Fachwissen BUS)
- Kenntnis des Personenverkehrs und der Marktordnung (Fachwissen BUS)
- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung (Fachwissen LKW)
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr (Fachwissen LKW)
- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt (Fachwissen LKW)
- Kenntnis des Güterverkehrs und der Marktordnung
(Fachwissen LKW)
Neueinsteiger Qualifikation
– 140 Stunden
Umsteiger Qualifikation
– 35 Stunden
Der Lehrgang schließt unmittelbar mit der IHK-Prüfung.
EU-Berufskraftfahrer
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Montag, 25.11.2024
(Beschleunigte Grundqualifikation LKW und BUS) |