Klasse T


Mindestalter: 16 Jahre / 18 Jahre
Zugmaschinen für den land- und forstwirtschaftlichen Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h auch mit Anhänger.
Einschluss: Klasse AM, L
Vorbesitz: Kein
Mindestalter: 16 Jahre / 18 Jahre
Zugmaschinen für den land- und forstwirtschaftlichen Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h auch mit Anhänger.
Einschluss: Klasse AM, L
Vorbesitz: Kein
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen für den land- und forstwirtschaftlichen Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h auch mit Anhänger max. 25km/h
Einschluss: Keine
Vorbesitz: Kein
Mindestalter: 18 Jahre
Zugmaschinen für den land- und forstwirtschaftlichen Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h auch mit Anhänger max. 25km/h
Einschluss: Keine
Vorbesitz: Klasse D1