Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klasse AM, A1, A2, und A) die zur Beförderung von max. 16 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind und einer Länge von max. 8m.Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.
Einschluss: Klasse AM, L
Vorbesitz: Klasse B
Klasse D1
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klasse AM, A1, A2, und A) die zur Beförderung von max. 16 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind und einer Länge von max. 8m.Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.
Einschluss: Klasse AM, L
Vorbesitz: Klasse B
Klasse D1E
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Einschluss: Keine
Vorbesitz: Klasse D1
Klasse D1E
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Einschluss: Keine
Vorbesitz: Klasse D1
Klasse D
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Klasse D
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Klasse DE
Mindestalter: 21 Jahre
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg..
Vorbesitz: Klasse D
Klasse DE
Mindestalter: 21 Jahre
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg..
Vorbesitz: Klasse D