Klasse D1

Mindestalter: 21 Jahre
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klasse AM, A1, A2, und A) die zur Beförderung von max. 16 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind und einer Länge von max. 8m.Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klasse AM, A1, A2, und A) die zur Beförderung von max. 16 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind und einer Länge von max. 8m.Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.
Einschluss: Klasse AM, L
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Vorbesitz: Klasse D1
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Einschluss: Keine
Vorbesitz: Klasse D1
Mindestalter: 24 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 24 Jahre
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg..
Vorbesitz: Klasse D
Mindestalter: 21 Jahre
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg..
Vorbesitz: Klasse D