Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen in Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung sein.
Nach lückenloser Teilnahme an den Schulungen und Bestehen der Prüfung erhält der Fahrzeugführer die ADR-Schulungsbescheinigung. Diese ist 5 Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs. Bereits 1 Jahr vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung hat der Fahrzeugführer die Möglichkeit, eine Auffrischungsschulung zu besuchen und die Prüfung zu absolvieren, um die noch gültige ADR-Schulungsbescheinigung um weitere 5 Jahre verlängert zu bekommen.
Basiskurs
Preis IHK Gebühren für Prüfung und ADR-Schulungsbescheinigung
Schulungsgebühr: 300,00 Euro Prüfungsgebühr IHK Basiskurs: 60,- Euro Lehrbuch, Basisbuch/Aufbaukurs Tank/Auffrischungsschulung: je 0,- Euro
AKTUELLE TERMINE BASISKURS:
Terminübersicht
Teilnahme
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Preis IHK Gebühren für Prüfung und ADR-Schulungsbescheinigung
Schulungsgebühr: 230,00 Euro Prüfungsgebühr IHK Auffrischungsschulung: 60,- Euro Lehrbuch, Basisbuch/Aufbaukurs Tank/Auffrischungsschulung: je 0,- Euro
AKTUELLE TERMINE AUFFRISCHUNGSSCHULUNG:
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