Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg und bis zu 7.500 kgAuch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg und bis zu 7.500 kgAuch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
Einschluss: Klasse AM, L
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger von nicht mehr als 12.000 kg zulässige Gesamtmasse
Vorbesitz: Klasse C1
Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger von nicht mehr als 12.000 kg zulässige Gesamtmasse
Einschluss: Keine
Vorbesitz: Klasse C1
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Vorbesitz: Klasse C
Mindestalter: 21 Jahre
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Vorbesitz: Klasse C