Beschleunigte Grundqualifikation für BUS- und LKW Fahrer

Personen und Güterverkehr

Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung, die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen Güter-  oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Der Besitz einer Fahrerlaubnis ist bei der beschleunigten Grundqualifikation nicht erforderlich.

  • Technische Ausstattung und Fahrphysik
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit
  • Sozialvorschriften
  • Risiken des Straßenverkehrs
  • Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer
    guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Verhalten in Notfällen und Zwischenfällen
  • Sicherheit der Fahrgäste und der Ladung (Fachwissen BUS)
  • Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr (Fachwissen BUS)
  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt (Fachwissen BUS)
  • Kenntnis des Personenverkehrs und der Marktordnung (Fachwissen BUS)
  • Gewährleistung der Sicherheit der Ladung (Fachwissen LKW)
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr (Fachwissen LKW)
  • Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt (Fachwissen LKW)
  • Kenntnis des Güterverkehrs und der Marktordnung
    (Fachwissen LKW)
 

Neueinsteiger Qualifikation
– 140 Stunden

Umsteiger Qualifikation
– 35 Stunden

Der Lehrgang schließt unmittelbar mit der IHK-Prüfung.

EU-Berufskraftfahrer

TERMINE VERFÜGBAR

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Montag, 03.06.2024
(Beschleunigte Grundqualifikation LKW und BUS)
Donnerstag, 19.09.2024
(Beschleunigte Grundqualifikation LKW und BUS)
Montag, 25.11.2024
(Beschleunigte Grundqualifikation LKW und BUS)

Diese Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert.

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