Unsere PKW's



Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre bzw. begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
– mit zulässiger Gesamtmasse von max. 3500 kg und
– gebaut und ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger
– mit einer zulässigen Gesamtmasse max. 750 kg oder
– mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Einschluss: AM, L
Kein Vorbesitz
Klasse B 96
Mindestalter: 18 Jahre bzw. begleitetes Fahren ab 17 Jahre
(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
– zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
– zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.
Einschluss: keine
Vorbesitz Klasse B



Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre bzw begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg.
Einschluss: keine
Vorbesitz Klasse B