Klasse D1

Mindestalter: 21 Jahre

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klasse AM, A1, A2, und A) die zur Beförderung von max. 16 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind und einer Länge von max. 8m.Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.

Vorbesitz: Klasse B

Klasse D1E

Mindestalter: 21 Jahre

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Vorbesitz: Klasse D1

Klasse D

Mindestalter: 24 Jahre

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klasse AM, A1, A2, und A) die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind.Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg.

Vorbesitz: Klasse B

Klasse DE

Mindestalter: 24 Jahre

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg..

Vorbesitz: Klasse D

FES – Fahreignungsseminar

  • Punkte in Flensburg?
  • Führerschein in Gefahr?

Wer rechtzeitig kommt, kann Punkte abbauen und neue vermeiden!

Man darf nicht mehr als 5 Punkte im Fahreignungsregister verbucht haben.

1. Verkehrspädagogische Teilmaßnahme:
wird von entsprechend qualifizierten Fahrlehrern in unserer Fahrschule durchgeführt

  • Teilnehmerzahl: 1-6
  • Module: 2x 90 Minuten
  • Modul 1 und 2 müssen mindestens eine Woche auseinander liegen

 

2. Verkehrspsychologische Teilmaßnahme:
wird von Verkehrspsychologen durchgeführt. Die Teilnahme kann bei Dipl.-Psych. Sarah Zessin, beim TÜV-Nord, oder der DEKRA erfolgen. Dipl.-Psych. Sarah Zessin besitzt eine Praxis in Recklinghausen und führt die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme des FES-Seminars in Kooperation mit unserer Fahrschule aus. Weitere Informationen finden Sie auf ihrer Internetseite: Praxis Dipl.-Psych Sarah Zessin

  • Teilnehmerzahl: 1 (Einzelseminar)
  • Sitzungen: 2x 75 Minuten
  • Sitzung 2 frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss der Sitzung 1